Die in der Praxis erbrachten Leistungen werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen muss ein Therapieantrag gestellt werden. Bei
vorliegender Indikation werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen, sowohl bezogen auf die antragsfreien Leistungen (z.B. psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik), als auch die
antragspflichtige Psychotherapie. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes zum Erstgespräch mit.
Als Privatversicherter hängen die Kostenerstattung sowie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. Bitte kontaktieren Sie vor Antritt der Therapie Ihre Krankenversicherung und erfragen ob die Kosten für die Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen werden und eine Antragstellung notwendig ist.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose in der Regel von privaten Versicherungen und der Beihilfe übernommen.
Hier ist kein Antragsverfahren notwendig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt, wobei sich auch hier das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.